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Die Erbschaftsimmobilie und ihre Chancen

Sie haben im Raum Freiburg eine Immobilie geerbt? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – kompetent, einfühlsam und zuverlässig. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, gilt es einige offene Fragen zu klären. Möchten Sie die Immobilie verkaufen, selbst bewohnen oder besser vermieten? In den meisten Fällen bringt eine Erbimmobilie die Chance auf finanzielle Vorzüge – praktisch geht sie aber auch mit der Trauer eines geliebten Menschen einher. Ob sich der Verkauf, die Vermietung oder die Eigennutzung lohnt und was Sie über die Optionen wissen müssen, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Tipp: Wichtige Fragen zur Erbschaft im Vorfeld klären

Erbschaft

Was bedeutet die geerbte Immobilie finanziell? Manchmal sind Risiken und finanzielle Belastungen mit einem geerbten Haus oder einer Wohnung verbunden. Dann nämlich, wenn eventuelle Kredite noch nicht vollständig getilgt wurden. Als künftiger Erbe sollten Sie die Umstände daher sorgfältig prüfen lassen. Sie haben bis zu sechs Wochen lang die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen.

Auch die Frage, ob Sie Alleinerbe oder Teil der Erbengemeinschaft sind, muss geklärt werden. Als alleiniger Erbe haben Sie allein die Entscheidungsgewalt. Im zweiten Fall haben alle Erben ein Mitspracherecht darüber, was mit der Immobilie geschehen soll. Kein Erbe kann somit ohne Zustimmung der anderen verkaufen, vermieten oder selbst in die Immobilie einziehen.

Variante 1: Erbe nutzen und selbst bewohnen

Gerade Erben, die mit ihrer derzeitigen Wohnsituation langfristig nicht glücklich werden, sollten über einen Umzug in die geerbte Wohnung oder das geerbte Haus nachdenken. Vielleicht ist das geerbte Objekt barrierefrei, sein Standort ruhiger oder gar zentraler, seine Ausstattung umfangreicher. Wenn die Immobilie gepflegt wird und sich in einer attraktiven Lage befindet, ist außerdem eine Wertsteigerung über die Jahre möglich.

Variante 2: Erbe verkaufen oder vermieten

Entscheiden Sie sich wiederum für einen Verkauf der Erbimmobilie, können Sie sofort frei über die finanziellen Einnahmen verfügen. Bei einer Erbengemeinschaft kann der Verkaufserlös zu gleichen Teilen an alle Parteien ausgezahlt werden. Auch muss sich niemand um die Pflege der Immobilie kümmern. Der vermeintliche Nachteil der aufwendigen Suche nach dem Käufer entfällt außerdem, wenn Sie unseren Maklern die Vermarktung anvertrauen. Hier können Sie sicher sein, dass zeitnah ein neuer, geeigneter Besitzer gefunden wird.

Ähnlich sieht es mit der Vermietung aus: Wir kümmern uns um die Suche nach einem solventen und seriösen Mieter. Der Vorteil für Sie als Erbe ist, dass das Objekt in Ihrem Besitz bleibt und Ihnen als Kapitalanlage zum Beispiel als Altersvorsorge dienen kann. Der Nachteil ist, dass die Verwaltung und Instandhaltung in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Aber auch hier unterstützen wir Sie gerne mit unserem Service zur Hausverwaltung.

Modellhaus in Hand

Ihre beste Unterstützung: Unsre erfahrene Makler

Ob Sie verkaufen, vermieten oder erst einmal Klarheit gewinnen möchten: Wir von Florian Müller Immobilien sind für Sie da und begleiten Sie zuverlässig durch diese schwere Zeit. Wir helfen Ihnen zunächst bei der richtigen Entscheidung zum Umgang mit der geerbten Immobilie und unterstützen Sie auch bei den weiteren Schritten – zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Käufer oder Mieter. So werden Sie mit den komplexen Aufgaben rund um die Erbschaft nicht allein gelassen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Häufige Fragen zu geerbten Immobilien

Sie haben ab Kenntnis von der Erbschaft sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB). Wenn sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie die Erbschaft zunächst nicht sicher erkennen konnten, kann sich die Frist verlängern. Wird das Erbe nicht ausgeschlagen, gehen sämtliche Rechte und Pflichten – also auch mitfinanzierte Kredite oder Verbindlichkeiten – automatisch auf Sie über.

Das hängt von der Erbregelung bzw. dem Testament ab. Oft sind mehrere Erben beteiligt, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht. In einer Erbengemeinschaft müssen Entscheidungen (z. B. Verkauf oder Vermietung) gemeinschaftlich getroffen werden. Wenn Sie als Alleinerbe benannt sind, haben Sie alleinige Entscheidungsgewalt.

Typische Lasten sind noch offene Kredite (Hypotheken/Grundschulden), Erbschaftssteuer, laufende Instandhaltungskosten, Reparaturen und mögliche Sanierungsverpflichtungen (z. B. energetische Auflagen). Diese Kosten müssen Sie genau prüfen, bevor Sie sich für einen Verkauf, eine Vermietung oder eine Eigennutzung entscheiden. Ein Steuerberater kann Sie hierzu beraten.

Ja, das kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein.

  • Vorteile sind kein Mietaufwand, die Nutzung im Alter und die Qualitätskontrolle.
  • Nachteile können unter Umständen Anpassungs- oder Renovierungskosten, laufende Kosten und ein möglicherweise nicht optimaler Standort sein.

Es kommt stark auf den Zustand, die Lage (Freiburger Stadtteil, Anbindung, Umfeld) und Ihren persönlichen Bedarf an.

Beim Verkauf kann Spekulationssteuer anfallen, wenn zwischen Erbschaft und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und das Objekt nicht selbst genutzt wurde. Außerdem muss der Erbschaftssteueranteil ermittelt werden und es muss geprüft werden, ob steuerliche Freibeträge genutzt wurden. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

Ja, das ist möglich, sofern alle Erben zustimmen. Die Vermietung kann bis zur endgültigen Entscheidung eine Einnahmequelle darstellen. Als Vermieter müssen Sie dann allerdings alle Pflichten erfüllen: Instandhaltung, Verwaltung, Mietvertrag, Abrechnungen etc. Gerne unterstützen wir von Florian Müller Immobilien Sie mit unserem umfassenden Leistungspaket zur Vermietung.

Wichtige Kriterien sind:

  • Lage (z. B. Nähe zum Stadtzentrum, ÖPNV, Infrastruktur),
  • Zustand (Bausubstanz, Renovierungsstau),
  • Energieeffizienz,
  • Grundriss,
  • Grundstücksgröße,
  • Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Eigentumswohnung vs. Mehrfamilienhaus),
  • marktübliche Vergleichspreise in Freiburg und den einzelnen Stadtteilen.

Eine professionelle Bewertung durch unsere Makler ist ratsam.