Scheidungsimmobilie verkaufen - ohne Risiko!
Wenn Sie und Ihr Ehepartner eine gemeinsame Immobilie bewohnen, gilt es nach einer Scheidung offene Fragen und Besitzverhältnisse zu klären. Damit Sie schnell zu einer Einigung kommen und den nächsten Lebensabschnitt beginnen können, empfiehlt sich die Beratung durch einen Makler.
Allgemeine Möglichkeiten für die Scheidungsimmobilie
Nach der Scheidung stellt sich die Frage nach dem Verbleib der gemeinsamen Immobilie. Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Möglichkeiten:
- verkaufen
- vermieten
- selbst nutzen durch eine der beiden Parteien
- selbst nutzen durch beide Parteien nach Umbau (z.B. zwei Wohnungen in einem ehemaligen Einfamilienhaus)
In der Regel wird von ehemaligen Paaren die Option des Verkaufs gewählt. Der Grund: Alle Verantwortlichkeiten werden abgegeben, ein Neustart ist für beide Parteien möglich. Anders als bei der Vermietung oder bei der Eigennutzung muss keine weitere Verwaltung und Instandhaltung vorgenommen werden. Geklärt werden muss in erster Linie nur das Besitzverhältnis. Sind beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer eingetragen oder gehört die Immobilie nur einer Partei? Falls Sie einem Ehepartner gehört, wurde die Immobilie vor oder während der Ehe erworben? Unterschiedliche Ausgangslagen bedeuten auch eine unterschiedliche Aufteilung des Verkaufserlös. Gerne beraten wir hierzu ausführlich.
Risiken beim Verkauf umgehen
Was genießt die höchste Priorität beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie? Oft ist es der zeitliche Faktor. Der Wunsch nach einem schnellen, kompletten Abschluss des Lebensabschnitts ist groß und der Gewinn des Hausverkaufs eher zweitrangig. Doch vielleicht denken Sie in wenigen Wochen, Monaten oder Jahren anders darüber und ärgern sich, wenn Sie die Immobilie einst unter Wert verkauft haben. Daher sollten Sie sich ausreichend Zeit für eine professionelle Wertermittlung und eine sinnvolle Verkaufsstrategie nehmen – beides übernehmen wir gerne für Sie!
Sie vermeiden durch einen Makler das Risiko, unter Zeitdruck zu geraten und vorschnell viel zu niedrige Angebote zu akzeptieren. Außerdem müssen Sie sich nicht selbst um die einzelnen wichtigen Schritte des Hausverkaufs kümmern. Statt vor Ort Besichtigungen zu leiten, übernehmen wir das für Sie. Wir präsentieren Ihnen schlussendlich interessierte und solvente Käufer, sodass trotzdem ein zeitnaher Verkaufsabschluss möglich ist.
Individuelle Beratung im Leistungspaket Verkauf und Vermietung
Natürlich unterstützen wir Sie bereits von Anfang an. Wir starten bei der Wertermittlung und helfen Ihnen bei der wichtigen Entscheidung, wie mit der Scheidungsimmobilie verfahren werden soll. Sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung haben wir entsprechende Leistungspakete geschnürt.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie das Thema Scheidungsimmobilie zeitnah und zufriedenstellend für beide Parteien abschließen möchten.
Häufige Fragen zu Immobilien in einer Trennung oder Scheidung
Wem gehört die Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung?
Das hängt von den eingetragenen Eigentumsverhältnissen im Grundbuch ab: Wer dort als Eigentümer eingetragen ist, hat das Haus- oder Wohnungsrecht. Sind beide als Miteigentümer eingetragen, gehört die Immobilie ihnen anteilig. Zudem spielt der Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) eine wichtige Rolle.
Welche Optionen gibt es beim gemeinsamen Haus nach der Trennung?
Übliche Lösungen sind:
- Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus.
- Die Immobilie wird gemeinsam gehalten und ggf. vermietet.
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses.
- Eine Teilungsversteigerung ist die letzte Option, wenn keine Einigung gefunden wird.
Wir von Florian Müller Immobilien beraten Sie gerne dazu, welche Option für Sie die geeignetste ist.
Muss ich ausziehen, wenn mein Partner das Haus behalten möchte?
Nicht zwangsläufig. Während der Trennungszeit kann eine einvernehmliche Nutzung vereinbart werden. Jedoch kann die Zuweisung der Wohnung oder des Hauses auch per Gericht beantragt werden. Darüber hinaus müssen bei einem Verbleib des Partners klare Regelungen über Rechte, Pflichten und Kosten getroffen werden.
Welche Rolle spielt der Zugewinnausgleich bei der Immobilie?
Wenn der Wert der Immobilie während der Ehe durch gemeinschaftlichen Vermögenszuwachs gestiegen ist, fließt dieser Zugewinn in die Vermögensauseinandersetzung ein. Das bedeutet: Der Partner mit dem geringeren Vermögenszuwachs kann einen Ausgleichsanspruch haben. Somit beeinflusst der Zugewinnausgleich die Einbeziehung des Immobilienwerts in die Aufteilung.
Welche steuerlichen und finanziellen Aspekte sind bei der Teilung wichtig?
Zu den wichtigen Aspekten zählen vorhandene Kreditverbindlichkeiten (Hypothek, Grundschuld), gegebenenfalls anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen bei Ablösung des Darlehens, die Grunderwerbsteuer bei Übertragung, die Kosten für Gutachter und Notar, die laufenden Instandhaltungskosten sowie die steuerlichen Effekte beim Verkauf. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Kann ich nach der Scheidung weiterhin in der Immobilie wohnen (Nutzungsrecht)?
Ja, sofern eine entsprechende Vereinbarung (z. B. im Scheidungsvertrag) getroffen wurde. Ein sogenanntes Wohn- oder Nutzungsrecht kann einem Ex-Partner auch dann eingeräumt werden, wenn er nicht mehr Eigentümer ist.
Was passiert, wenn keine Einigung über die Immobilie möglich ist?
Bleibt eine Einigung aus, kann die Immobilie im Rahmen einer Teilungsversteigerung zwangsweise verkauft werden. Der erzielte Erlös wird dann unter den Miteigentümern verteilt – abzüglich der Kosten und Verbindlichkeiten. Diese Lösung ist oft nicht optimal, aber rechtlich möglich.

