In der Erbengemeinschaft das Haus verkaufen: Wichtige Hinweise für Erben
Der Verkauf eines Hauses innerhalb einer Erbengemeinschaft ist oft besonders herausfordernd. Nach dem Erbfall wird das Haus gemeinsames Eigentum aller Erben, was rechtliche und praktische Fragen aufwirft. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie beim Verkauf eines Hauses in einer Erbengemeinschaft beachten sollten.
Eigentum und Entscheidungsfindung in der Erbengemeinschaft
Nach dem Erbfall gehört das Haus allen Erben gemeinsam. Dieses sogenannte Gesamthandseigentum bedeutet, dass kein Erbe allein über die Immobilie verfügen oder sie verkaufen kann. Alle Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden. Das heißt konkret: Der Verkauf des Hauses ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich. Eine alleinige Verfügung durch eine Person ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen für den Verkauf
Damit der Verkauf erfolgreich abläuft, müssen sich alle Erben über die wesentlichen Punkte einigen. Dazu zählen der Verkaufszeitpunkt, der Verkaufspreis, die Auswahl eines Maklers und die Beauftragung eines Notars. Der Kaufvertrag muss von allen Miterben gemeinsam unterzeichnet werden. Sollte ein Erbe nicht zustimmen, kann der Verkauf nicht ohne Weiteres erfolgen.
Möglichkeiten bei Uneinigkeit
Weigert sich ein Miterbe, dem Verkauf zuzustimmen, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Idealerweise finden die Erben untereinander eine Einigung, beispielsweise durch Auszahlung des Anteils des blockierenden Erben durch die anderen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Dabei kann jeder Miterbe die Versteigerung der Immobilie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der erzielte Erlös wird entsprechend der Erbquoten verteilt. Zu beachten ist allerdings, dass eine Teilungsversteigerung meist mit finanziellen Nachteilen verbunden ist, da der Verkaufserlös häufig unter dem Marktwert liegt.
Aufteilung des Verkaufserlöses
Der Erlös aus dem Verkauf wird entsprechend den im Testament festgelegten Erbquoten oder der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Vor der Auszahlung an die Erben sollten jedoch alle Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft beglichen werden. Dazu zählen beispielsweise offene Grundsteuern, Renovierungskosten oder andere gemeinschaftliche Ausgaben.
Praktische Schritte zum Verkauf
Um den Verkauf reibungslos zu gestalten, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Treffen Sie eine einvernehmliche Entscheidung innerhalb der Erbengemeinschaft.
- Beauftragen Sie einen erfahrenen Makler oder Gutachter mit der Ermittlung des aktuellen Marktwerts der Immobilie.
- Bereiten Sie den Notarvertrag vor, wobei alle Miterben aktiv mitwirken müssen.
- Klären Sie die genaue Erlösverteilung und halten Sie diese idealerweise in einer schriftlichen Vereinbarung fest.
Diese strukturierte Vorgehensweise sorgt für Transparenz und minimiert potenzielle Konflikte.
Steuerliche Aspekte beim Verkauf
Wichtig für Erbende sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen:
- Die Erbschaftsteuer fällt nur auf den Erwerb der Immobilie im Erbfall an, nicht jedoch auf den anschließenden Verkauf.
- Die Spekulationssteuer entfällt, wenn der Verstorbene die Immobilie seit mehr als zehn Jahren besessen oder selbst bewohnt hat. Andernfalls kann beim Verkauf innerhalb dieser Frist eine Steuerpflicht entstehen.
Tipp: Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Um Konflikte zu vermeiden und den Verkaufsprozess rechtssicher zu gestalten, empfehlen wir Ihnen dringend, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Notar beraten zu lassen. Professionelle Unterstützung hilft Ihnen dabei, alle rechtlichen und praktischen Fragestellungen optimal zu klären und den Verkauf erfolgreich abzuwickeln.
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