Anders als bisher dürfen Ölheizungen ab dem Jahr 2026 nur noch bestimmten Bedingungen verbaut werden, außerdem sind vor dem Jahr 1991 eingebaute Ölkessel ab 2026 komplett außer Betrieb zu nehmen. Bauherren für Neubauten müssen sich für eine Form beziehungsweise Anlage der erneuerbaren Energien entscheiden.
Eine weitere wichtige Änderung sind die verschiedenen Vorgaben an Klimatechnik und Maßnahmen zum Hitzeschutz. Beispielsweise müssen Gebäude Vorgaben zum Luftaustausch erfüllen und Wärmebrücken nachhaltig minimieren. Sinn und Zweck der neuen Gesetzgebung ist nicht nur der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, sondern auch eine Reduzierung der verbrauchten Energie. Insbesondere sollen die Regelungen zugleich den Grundstein für ein angenehmeres Wohnklima legen.