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Neue Regeln für Energieausweise nach dem Gebäude-Energiegesetz (GEG)

Energiebalken in einer Wohnung

Zum 1. November 2020 wurden einige bis dato wichtige Gesetze wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinspargesetz (EnEG) überarbeitet. Die gesetzlichen Regelungen werden teilweise verändert gebündelt im nun gültigen Gebäude-Energiegesetz (GEG). Wir geben Ihnen einen Überblick, was sich geändert hat.

Was macht das Gebäude-Energiegesetz (GEG)?

In dem Gesetz sind energetische Anforderungen sowie Vorgaben zu verwendbarer Klima- und Heizungstechnik und dem verbauten Dämmstandard enthalten. Das GEG nimmt sowohl auf Eigentümer von Bestandsimmobilien als auch Neubauten Einfluss, wobei sich die energetischen Anforderungen an beide Immobiliengruppen unterscheiden. Im GEG, das für Bauvorhaben ab dem 1. November 2020 gilt, sind beschlossene Eckpunkte der Regierung und ihrem Klimaschutzprogramm 2030 ebenso wie Einigungen aus dem Wohngipfel 2018 enthalten.

Was galt bisher und was ist neu?

Anders als bisher dürfen Ölheizungen ab dem Jahr 2026 nur noch bestimmten Bedingungen verbaut werden, außerdem sind vor dem Jahr 1991 eingebaute Ölkessel ab 2026 komplett außer Betrieb zu nehmen. Bauherren für Neubauten müssen sich für eine Form beziehungsweise Anlage der erneuerbaren Energien entscheiden. 

Eine weitere wichtige Änderung sind die verschiedenen Vorgaben an Klimatechnik und Maßnahmen zum Hitzeschutz. Beispielsweise müssen Gebäude Vorgaben zum Luftaustausch erfüllen und Wärmebrücken nachhaltig minimieren. Sinn und Zweck der neuen Gesetzgebung ist nicht nur der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, sondern auch eine Reduzierung der verbrauchten Energie. Insbesondere sollen die Regelungen zugleich den Grundstein für ein angenehmeres Wohnklima legen.

Energieausweis-Unterlagen

Generierter Photovoltaikstrom lässt sich auf den Energiebedarf fortan mit 30 % (ohne Speicher) beziehungsweise 45 % (mit Speicher) anrechnen. Finden maßgebliche Renovierungen an einer Bestandsimmobilie statt, muss diesen eine Energieberatung durch einen zertifizierten Berater vorausgehen. Anforderungen an den Energieausweis ändern sich ebenfalls. Es besteht eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Angaben von Eigentümern sowie eine zu Vor-Ort-Begehungen.

Weitere Veränderungen zwischen alter und neuer Gesetzgebung sind beispielsweise:

  • Wir als Immobilienmakler müssen bei Immobilientransaktionen fortan einen Energieausweis vorlegen, in dem auch CO2-Emissionen dokumentiert sind
  • Weitere Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen sind zu dämmen
  • Verschiedene neue Dämmstandards für einzelne Bereiche und Etagen (insbesondere Dachgeschoss) der Immobilie
  • Kommunen dürfen Fernwärmenutzung verpflichtend machen
  • Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig durch Fachbetriebe zu prüfen
  • Schornsteinfeger müssen regelmäßig prüfend tätig sein

Wir unterstützen unsere Kunden

Ein Energieausweis ist fortan notwendig, wenn Sie vermieten oder verkaufen möchten. Unseren Kunden bieten wir diesen als Inklusivleistung an – kommen Sie gern auf uns zu.