Vermietete Immobilie verkaufen: Das ist wichtig

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie kann eine komplexe Angelegenheit sein und wirft viele Fragen auf. Als erfahrenes Maklerunternehmen in Freiburg im Breisgau mit über 20 Jahren Erfahrung im Immobiliengeschäft zeigen wir Ihnen einige wichtige Aspekte und rechtliche Rahmenbedingungen auf, die Sie beim Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie beachten sollten.
Darf ich einfach so eine vermietete Immobilie verkaufen?
Ja, Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Mietobjekt zu verkaufen. Der bestehende Mietvertrag bleibt davon jedoch unberührt. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters eintritt. Man spricht hier vom sogenannten “Kauf bricht nicht Miete”-Prinzip nach § 566 BGB. Für die Mieter ändert sich zunächst nichts – sie sind weiterhin durch ihren Mietvertrag geschützt und alle bestehenden Vereinbarungen bleiben bestehen.
Was muss ich beim Verkauf beachten?
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie gibt es für Sie als Eigentümer einiges zu beachten:
- Information der Mieter: Auch wenn der Mietvertrag bestehen bleibt, sollten Sie Ihre Mieter frühzeitig über den geplanten Verkauf informieren. Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen und kann mögliche Unsicherheiten abbauen.
- Einzelheiten des Mietvertrags: Es ist wichtig, den Mietvertrag und alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen gut zu dokumentieren. Dies gibt potentiellen Käufern einen klaren Überblick über die bestehenden Verpflichtungen.
- Mietvorkaufsrecht: Mieter haben unter bestimmten Umständen ein Vorkaufsrecht, wenn eine vermietete Wohnimmobilie verkauft werden soll. Informieren Sie sich daher frühzeitig, ob und inwieweit dies für Ihr Objekt relevant ist.
- Kaufinteressenten: Der Verkauf einer vermieteten Immobilie kann eine spezielle Käufergruppe ansprechen, z. B. Investoren, die eine sichere Kapitalanlage suchen. Nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil und betonen Sie die Stabilität der Mieteinnahmen.
Was passiert mit den Mietern und den bestehenden Mietverträgen?
Für Mieter ändert sich im Wesentlichen nichts, wenn Sie Ihr Mietobjekt verkaufen. Der neue Eigentümer tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein und muss dessen Bedingungen einhalten. Zu beachten ist jedoch, dass der neue Eigentümer unter bestimmten Umständen Eigenbedarf anmelden kann. In diesem Fall gelten jedoch strenge gesetzliche Regelungen und Kündigungsfristen, die den Mieter schützen sollen.
Professionelle Unterstützung beim Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie erfordert eine sorgfältige Planung und die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei Florian Müller Immobilien stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite, um den Verkaufsprozess für Sie reibungslos und erfolgreich zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Sie beim Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie in Freiburg und Umgebung unterstützen können. Vertrauen Sie auf unsere Professionalität und unser Engagement für Ihre Zufriedenheit.