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Investieren zum Werterhalt: Förderprogramme für Renovierung und Modernisierung

Renovierung an einer Hausfassade

Die Zeichen der Zeit machen sich auch an und in Immobilien bemerkbar. Bestimmte Maßnahmen sind regelmäßig nötig, seien es kleine Schönheitsreparaturen oder größere Modernisierungen. Dank günstiger gesetzlicher Vorgaben werden sie vielmals mit Fördermitteln gestützt. 

So unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Modernisierung und Renovierung

Modernisierungen haben eine Steigerung des Nutz- und/oder Wohnwertes zum Ziel. Das sind beispielsweise Anbaumaßnahmen, wie die Erweiterung um einen Wintergarten, aber auch solche, die das energetische Potenzial und die Wohnlichkeit steigern, wie effizientere Heizungsanlagen, neue Isolierglasfenster oder eine Verbesserung/Auffrischung der Dämmung. Modernisierungen sind also meist keine kleinen, sondern umfassende Eingriffe.

Renovierungen sind weniger tiefgreifend und daher meist an deutlich geringere Investitionen gekoppelt. Mit ihnen werden vor allem Schönheitsfehler ausgebessert oder einzelne Teilbereiche optisch aufgewertet. Denkbare Maßnahmen einer Renovierung sind:

  • das Verlegen neuer Böden
  • das Streichen von Wänden und Decken
  • Ausbesserungen an der Außenfassade, wie die Entfernung von Graffiti

Fördermöglichkeiten zum Werterhalt Ihrer Immobilie

Das Neustreichen der Wände wird wenig überraschend nicht gefördert, ebenso wenig andere Schönheits-Renovierungen. Anders verhält es sich bei Modernisierungen. Dafür existieren verschiedene Förderprogramme, beispielsweise zur “Energetischen Sanierung von Wohngebäuden” vom Land Baden-Württemberg, das energetische Maßnahmen mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit unterstützt. Der altersgerechte Umbau von Wohnraum wird bundesweit ebenfalls gefördert.

Für Eigentümer: darum lohnen sich Renovierungen und Modernisierungen

Als Verkäufer oder Vermieter profitieren Sie von Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Relativ kostengünstige Arbeiten, wie das Verlegen eines neuen und modernen Bodenbelags, können nicht nur die Neuvermietung beschleunigen, sondern einen höheren Mietzins ermöglichen.

Bauliche Modernisierungsmaßnahmen kommen selbst vor einem Verkauf infrage, wenn die Modernisierungskosten abzüglich der Fördermittel geringer ausfallen, als die Aufwertung der Immobilie einen höheren Kaufpreis zur Folge hat.

Gern erläutern wir Ihnen im Detail anhand der Immobilie, welche Maßnahmen wir als erfahrener Makler für empfehlenswert und lukrativ halten. Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir vereinbaren einen Termin.

Modellierter Anbau am Haus

Für Mieter: Was gilt es zu beachten?

Mieter genießen ein Recht, in einer Immobilie gegen Mietzahlungen zu wohnen, die der Vermieter/Eigentümer in ihrer Nutzbarkeit erhält. Um welche Höhe der Vermieter die Mietkosten nach einer Modernisierung steigern darf, ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am Quadratmeterpreis. 

Renovierungen stehen Mietern zu, wenn einzelne Teile der Immobilie so abgenutzt sind, dass eine angemessene Nutzung nicht mehr möglich ist – beispielsweise bei abgesplitterten Fliesen oder einem aufgerissenen Bodenbelag. Mieter müssen Kosten für Kleinreparaturen tragen und dürfen Renovierungskosten nicht umschlagen, wenn diese aus eigens verursachten Schäden resultieren. Mieter sollten beachten, dass nicht jede Klausel, die im Mietvertrag steht, auch rechtens ist – beispielsweise zu starren Renovierungsintervallen. Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen oder Unklarheiten kontaktieren. Das Team von Florian Müller Immobilien unterstützt Sie gerne.