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Grundsteuerreform 2022 bis 2025: Was ist neu?

Euro Geldscheine und ein Ordner mit dem Aufdruck Grundsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer schon im April 2018 für verfassungswidrig erklärte, wurde eine Reform notwendig: Zum Januar 2022 hat diese sich nun auch in der praktischen Handhabung der Grundsteuer über verschiedene Änderungen manifestiert. Aus diesem Grund werden Eigentümer und Grundbesitzer auch noch dieses Jahr Post vom zuständigen Finanzamt erhalten. Wir verraten hier schon vorher, worum es genau geht.

Bisherige Berechnung und Anpassung

Ursprünglich diente als Grundlage für die Grundsteuer der an das Grundstück gekoppelte Einheitswert, der zumindest in der Theorie regelmäßig aktualisiert und zur steuerlichen Berechnung herangezogen wurde. Weil das aber nur punktuell geschah und einige Grundstücke, aufgrund veralteter Daten, de facto wie solche in den Jahren 1936 bis etwa 1960 behandelt wurden, war eine Anpassung notwendig, um den Veränderungen am Grundstück selbst und dessen Wert gerecht zu werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte deshalb, dass derartige Verzerrungen aufgrund jahrzehntealter Daten nicht mehr hinnehmbar sind.

Die Reform der Grundsteuer ist ein laufender Prozess. Aktuell ist vorgesehen, dass weiterhin Grundstückswert, Grundsteuermesszahl sowie der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zur Berechnung herangezogen werden. Der Grundstückswert wird nun aber anhand einer ermittelten Nettokaltmiete sowie entsprechend des Bodenrichtwerts gebildet. Der Teil der Nettokaltmiete wird zudem regelmäßig aktualisiert. Weitere Faktoren wie Alter und Nutzung spielen ebenfalls in die Kalkulation ein. Etwas unübersichtlicher wird die Situation rund um die Grundsteuerreform deshalb, weil diese eigentlich bundesweit Bestand haben soll, einzelne Bundesländer aber weiterhin eigene Regeln erlassen können.

Dieser laufende Prozess soll bis 2025 fest verankert sein und in einer transparenteren und verfassungsfesten Feststellung der Grundsteuer resultieren.

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

  • Eigentümer von Wohngrundstücken
  • Grundstückseigentümer
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Nach der Grundsteuerreform ist es unerheblich, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt – beide sind betroffen. Im ersten Schritt werden in 2022 nun neue Bemessungswerte ermittelt, die nachfolgend für die oben beschriebene Berechnung herangezogen werden.

Diese neuen Werte sind von Eigentümern an das Finanzamt zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung über ELSTER soll ab dem 1. Juli möglich sein. Die Abgabefrist ist aktuell bis zum 31. Oktober terminiert.

Bunte Hausfassaden in Freiburg

Wie wirkt sich die Grundsteuerreform auf Eigentümer aus?

Vermieter dürfen die Grundsteuer weiterhin auf den Mieter umlegen. In Mehrfamilienhäusern geschieht das anteilig entsprechend der Mieteinheiten und Wohnfläche. Eigentümer in Selbstnutzung müssen unter Umständen mit einer fortan höheren Grundsteuer rechnen. Insbesondere in Großstädten und Metropolregionen, wo bisher häufig nur veraltete Daten zur Berechnung herangezogen wurden, könnte sich die Grundsteuer durch die seit jeher stark gestiegenen Nettomieten, Immobilien- und Grundstückswerte deutlich erhöhen. Baureife Grundstücke unterliegen fortan ebenfalls der Grundsteuer.

Eigentümer sollten zudem mögliche individuelle Regelungen im eigenen Bundesland berücksichtigen. Wir klären Sie dahingehend gern für Freiburg und Baden-Württemberg auf!