Die Nachteile sind sehr individuell. Bricht einige Jahre nach der Schenkung der Familienfrieden, ist es für den Schenker mitunter ärgerlich, solch einen hohen Vermögenswert an den Beschenkten verschenkt zu haben. Besonders, wenn der ehemalige Eigentümer noch in der Immobilie wohnt. Ohne ein eingetragenes Nießbrauchrecht könnte der neue Eigentümer den ehemaligen Schenker zudem aus der Immobilie verweisen – das lässt sich aber mit einem vereinbarten Nießbrauchrecht bis Lebensende umgehen.
Außerdem könnten Rückfallklauseln Sinn machen, mit denen sich der Schenker vorbehält, seine Schenkung in bestimmten Situationen zurückzuziehen, die Immobilie also wieder einfordern zu dürfen. Sinnvoll sind derartige Klauseln gerade dann, wenn der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät und in der Folge eine Pfändung der Immobilie droht. Dann könnte diese wieder an den ehemaligen Schenker zurückgegeben werden.