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Vermögen verschenken: Was ist eine Immobilien­schenkung?

Familie im Garten

Glücklich darf sich schätzen, wer aus der Familie oder Verwandtschaft eine Immobilie geschenkt bekommt. Aber auch der Schenker-Seite ist es in der Regel wichtig, diesen so wertvollen Sachwert auf möglichst wirtschaftlich effiziente Art und Weise zu verschenken. Dabei gilt es einiges zu beachten, über das wir Sie als Experte in der Region aufklären möchten.

Immobilienschenkung: Definition und Ablauf

Eine Schenkung tritt dem Gesetzgeber nach dann in Kraft, wenn zwischen Beschenktem und Schenker ein notariell beurkundeter Vertrag entsteht, der den Sachwert (die Immobilie) unentgeltlich überlässt. Aufgrund der Notwendigkeit eines Notars fallen also sowohl die Notarkosten als auch die für den Grundbucheintrag an. Eine Schenkung gilt erst dann als vollzogen, wenn der Beschenkte als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt wurde.

Vorteile einer Schenkung

Der größte und wichtigste Vorteil ist die steuerliche Behandlung. Schenkungen an den Ehegatten sind zum aktuellen Zeitpunkt mit einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro deklariert, leibliche Kinder genießen einen Freibetrag von 400.000 Euro und die Enkel einen von 200.000 Euro. Die weitere Verwandtschaft, wie Geschwister, Großeltern, Eltern, Neffen oder Nichten haben nur noch einen Freibetrag von 20.000 Euro. Diese Freibeträge dürfen alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Wer also ein größeres Immobilienvermögen hat, verteilt auf mehrere Immobilien, kann auch schrittweise über Jahrzehnte verschenken – und so eine erhebliche Steuerentlastung für die Beschenkten generieren.

Nachteile einer Schenkung

Die Nachteile sind sehr individuell. Bricht einige Jahre nach der Schenkung der Familienfrieden, ist es für den Schenker mitunter ärgerlich, solch einen hohen Vermögenswert an den Beschenkten verschenkt zu haben. Besonders, wenn der ehemalige Eigentümer noch in der Immobilie wohnt. Ohne ein eingetragenes Nießbrauchrecht könnte der neue Eigentümer den ehemaligen Schenker zudem aus der Immobilie verweisen – das lässt sich aber mit einem vereinbarten Nießbrauchrecht bis Lebensende umgehen.

Außerdem könnten Rückfallklauseln Sinn machen, mit denen sich der Schenker vorbehält, seine Schenkung in bestimmten Situationen zurückzuziehen, die Immobilie also wieder einfordern zu dürfen. Sinnvoll sind derartige Klauseln gerade dann, wenn der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät und in der Folge eine Pfändung der Immobilie droht. Dann könnte diese wieder an den ehemaligen Schenker zurückgegeben werden.

Modellhaus mit Schleife als Geschenk verpackt

Individuelle Umstände erfordern eine maßgeschneiderte Beratung: Kontaktieren Sie uns!

Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Fallstricke, unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen und verschiedenen Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung sollte eine Immobilienschenkung immer vom ausgewiesenen Fachmann konzeptioniert und koordiniert werden. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Team, wenn Sie noch zu Lebzeiten Ihr Immobilienvermögen verschenken möchten. Dann entwickeln wir gemeinsam anhand Ihrer Vorstellungen und der individuellen Situation beider Parteien eine optimale Lösung.